Die Überprüfung beim Gesundheitsamt findet immer zweimal pro Jahr statt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Die Termine für die schriftliche Prüfung sind in der Regel der 3. Mittwoch im März und der 2. Mittwoch im Oktober und für das gesamte Bundesgebiet einheitlich.
Die mündliche Überprüfung findet, nach bestandener schriftlicher Prüfung, so zeitnah wie möglich statt. Sie bekommen einen individuellen Termin von Ihrem Gesundheitsamt.
Welches Gesundheitsamt für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort, alternativ vom Standort Ihrer Praxis ab.
Hier erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung einreichen müssen.
Was oft übersehen wird:
Es gibt einen Anmeldeschluss! Das ist für die März-Prüfung der 31.12. des Vorjahres und für den Oktober der 30.6. des gleichen Jahres. Außerdem gibt es Gesundheitsämter, bei denen der Andrang so groß ist, dass es Wartelisten gibt bzw. die Anmeldung bereits 1 Jahr vorher vorliegen sollte. Also erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig!
Unsere Studenten melden sich selbständig zu dieser Überprüfung an, sobald sie das Gefühl haben, gut gerüstet zu sein.