Die rechtliche Grundlage für die Überprüfung beim Gesundheitsamt ist das Heilpraktikergesetz aus dem Jahre 1939.
Darin wird die "berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung" geregelt. Mit "Bestallung" ist nichts anderes gemeint, als die staatliche Zulassung z.B. zum Arzt oder Psychotherapeuten, die sog. Approbation.
Wer nun heilkundlich tätig sein will, ohne Arzt oder Psychotherapeut zu sein, hat in Deutschland die Möglichkeit, über das Heilpraktikergesetz eine Erlaubnis zu bekommen.
Ohne diese staatliche Erlaubnis kann die berufsmäßige heilkundliche Tätigkeit einen Straftatbestand darstellen, zumindest hier in Deutschland.
Weitere Infos finden Sie z.B. unter heilpraktiker-fragen.de oder unter wikipedia.org